
Die Energiepreise steigen drastisch an!!!
Sie möchten Energiesparmaßnahmen ergreifen?
Sie möchten Ihren Energieverbrauch und die Heizkosten senken?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wir schlagen Ihnen Maßnahmen vor, durch die Sie wertvolle Energie und damit auch bares Geld sparen.
Neu
Sie möchten Ihre Wohnung oder ihr Haus barrierefrei und altersgerecht bauen oder umbauen? Dann kontaktieren Sie uns unter +49 (0)1515 6929840. Wir helfen Ihnen bei der Planung, beim Fördermittelantrag und bei der Umsetzung Ihrer Baumaßnahmen nach DIN 18040.
Energieberatung
Baubegleitung
Planung
Wir bieten Ihnen eine Energieberatung vor Ort, diese wird in einem schriftlichen und anbieterneutralen Bericht mit folgenden Inhalten zusammengefasst und Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutert:
- Energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage
- Energetische Schwachstellen
- Konkrete Vorschläge für Energiespar-Maßnahmen
- Darstellung der Einsparpotenziale inklusive Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Empfehlungen zum Investitionszeitpunkt
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Auskunft über aktuelle Förderprogramme
Bei einem Nutzerwechsel – also Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung hat der Verkäufer/ Vermieter die Pflicht einen Energieausweis bereit zu halten. Dieser Ausweis soll den neuen Nutzer über die Energie-Effizienz des Gebäudes informieren und es vergleichbar machen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Bedarf können Sie uns gerne ansprechen.

Sie können sich jetzt schon für Thermografie-Aufnahmen vormerken lassen. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, sobald die Außentemperaturen dafür wieder geeignet sind.
Ab sofort thermografieren wir über unseren Partner VideoDrones auch aus der Luft.

Will man bei einem Neubau oder nach einer energetischen Sanierung eines Altbaus alle Leckagen (Luftundichtheiten) in der Gebäudehülle finden, ist es unerlässlich eine Luftdichtheitsmessung durchführen zu lassen. Beim Neubau eines Passivhauses ist es sogar Pflicht.
Für alle Fälle gilt: Es darf laut §3 und §6 der EnEV 2009 keine Wärmerückgewinnung oder verminderte Luftwechselrate bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs angerechnet werden, solange die Luftdichtheit nicht durch eine Messung nachgewiesen ist.
Während einer Luftdichtheitsmessung wird dem Gebäude durch die Blower-Door (Ventilator) ein Unterdruck (Unterdruckmessung) bzw. ein Überdruck (Überdruckmessung) angelegt. Diese Druckdifferenz von 50 Pascal (0,5 Millibar) simuliert einen konstant auf das Gebäude einwirkenden Wind von etwa 5 bft.
Das bei der Druckdifferenz von 50 Pa eingeblasene Luftvolumen wird mit dem Luftvolumen des Gebäudes ins Verhältnis gesetzt. Die so erhaltene Luftwechselrate (n50-Wert) gibt an, wie häufig pro Stunde das gesamte Raumluftvolumen des Gebäudes ausgetauscht wird.

Die EnEV 2014/16 schreibt in §6 Anlage 4 Nummer 2 Folgendes vor:
– Luftwechselrate n50 ohne raumlufttechnische Anlagen: 3,0 h-1
– Luftwechselrate n50 mit raumlufttechnische Anlagen: 1,5 h-1
Es gibt viele Anlässe zu denen man ein Sachverständigengutachten benötigt. Ob Luftdichtheit, Wärmeschutz, Energieeffizienz oder Feuchteschäden wir sind der richtige Ansprechpartner, um den Zustand Ihres Gebäudes zu prüfen, zu dokumentieren und zu zertifizieren:
- Gutachten zu Bauschäden
- Gutachten zu Schimmelschäden
- Hauskaufberatung
- Thermografie
- Luftdichtheitsmessung
- Energieausweis nach Bausanierung
- Zertifizierungen nach DIN EN ISO 50001
- Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Referenzen
Eine kleine Auswahl unserer bisherigen Projekte.
Privat





Vereine
Deutsches Energieberaternetzwerk (DEN e.V.)
Deutsches Rotes Kreuz Großostheim
Geschäften
Bundesbank München
Köhl Rödermark
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Glasbau Frommen Offenbach
Fitness Studio Thera-Fit Hanau
Kommunal
Markt Großostheim
Stadt Frankfurt
Bau & Service Oberursel
Stadt Flörsheim
Gemeinde Niederdorfelden
Stadt Offenbach
“Top Ideen die viel Geld sparen. Weiß von was er spricht! Sehr zu empfehlen!”













