Energieausweis
Bei einem Nutzerwechsel - also Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung hat der Verkäufer/ Vermieter die Pflicht einen Energieausweis bereit zu halten. Dieser Ausweis soll den neuen Nutzer über die Energie-Effizienz des Gebäudes informieren und es vergleichbar machen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Bedarf können Sie uns gerne ansprechen.